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Aktuelles

Für die Schiedsfrauen und Schiedsmänner Nordrhein-Westfalens beginnt das neue Jahrtausend mit neuer Motivation für ihr ehrenamtliches Engagement. Am 01. Oktober 2000 trat in Nordrhein-Westfalen ein neues Landesschlichtungsgesetz in Kraft.

Mit Wirkung ab 01.01.2008 wurde dieses Gesetz geändert bzw.ergänzt!

Vor Einreichung einer Klage bei Gericht muss vorher (obligatorisch) in folgenden Fällen das Schiedsamt eingeschaltet werden:

  • In den meisten nachbarrechtlichen Streitigkeiten 
  • in Streitigkeiten über Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen wurden
  • bei Streitigkeiten über Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG, Abschn. 3).
  • Seit dem 01.01.2008 gelten WEG-Sachen als Zivilsachen. so das insoweit kein Ausschluss ist. 

Vor Einreichung einer Klage bei Gericht kann aber auch (fakultativ), z.B. in vermögensrechtlichen Streitigkeiten, eine außergerichtliche Streitschlichtung beantragt werden. Auskünfte über Zuständigkeit erteilen die Amtsgerichte und Schiedsämter. Die genauen Gesetzestexte finden Sie unter http://www.jm.nrw.de.

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